Corona

Informationen und Hilfestellungen

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

die Entwicklung rund um "Covid-19" stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen daher Ideen, Hilfestellungen und Maßnahmen vorstellen.

Diese Seite werden wir laufend aktualisieren. Letztes Update: Sonntag, 12. Juli 2020

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Nach der "Bazooka" wurde am 12. Juni 2020 in Form des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes der "Wumms" (so Bundesfinanzminister Olaf Scholz) im Bundeskabinett verabschiedet. Für die Monate Juli bis Dezember 2020 wird der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 %, sowie der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % herabgesetzt.

Bitte merken Sie sich hier insbesondere Folgendes:

  • ENTSCHEIDEND für den richtigen Umsatzsteuersatz ist immer der LEISTUNGSZEITPUNKT.
  • NICHT ENSTCHEIDEND ist der Tag der Rechnungsstellung, der Tag der Zahlung oder der Tag des Vertragsabschlusses.

Besonderheiten gilt es u.a. zu beachten für Anzahlungen, Teilleistungen, Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge oder Vorausrechnungen. Eine ausführliche Zusammenfassung bietet derzeit HAUFE unter diesem Link.

Bei Fragen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner in unserem Hause.

Weitere Inhalte des Gesetzes im Überblick:

  • Im Jahr 2020 erhalten Kindergeldberechtigte einen einmaligen Bonus von EUR 300,00 je Kind.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von EUR 1.908 auf EUR 4.008 angehoben.
  • Ein etwaiger Verlustrücktrag aus 2020 kann bereits in der Steuererklärung für 2019 geltend gemacht werden.
  • Für Anschaffungen in den Jahren 2020 und 2021 wird temporär die degressive Abschreibung wieder eingeführt.

Überbrückungshilfe

Auf die ausgelaufenen Corona-Soforthilfen folgt mit der Überbrückungshilfe eine weitere Maßnahme, bei der es sich grundsätzlich um einen echten, nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss handelt. Im Falle von signifikanten Umsatzeinbußen in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber April und Mai 2019 kann für drei Monate ein Zuschuss in höhe eines prozentualen Anteils der betrieblichen Fixkosten beantragt werden - sofern weiterhin Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahr vorliegen.

Anders als das erste Hilfsprogramm kann die Überbrückungshilfe ausschließlich mit Unterstützung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers beantragt werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten finden sich in den ausführlichen FAQs der Bundessteuerberaterkammer sowie auf der Förderseite vom BMWi.

Bei franzen | hofmann ist die Antragsprüfung und -stellung ab Montag, den 12. Juli 2020 möglich.

Neustartprämie Künstlerinnen, Künstler und Kreative (nur Hamburg)

Unser "Heimatbundesland" Hamburg hat mit der Neustartprämie ein spezielles Programm für die Kreativwirtschaft ins Leben gerufen.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich um begrenzte Mittel. Damit entscheidet auch das Datum der Antragsstellung über die Bewilligung.

Steuervorauszahlungen anpassen

Sobald Sie feststellen, dass bei Ihnen Aufträge in signifikantem Umfang wegbrechen, können wir für Sie sehr kurzfristig auf elektronischem Wege die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer anpassen lassen. Auch eine Herabsetzung auf EUR 0,00 ist grundsätzlich möglich.

Angesichts der aktuellen Situation ist in der Regel auch die Anpassung für bereits abgelaufene Quartale möglich. Zuviel gezahlte Vorauszahlungen können also erstattet werden.

Bitte beachten Sie diesbezüglich Folgendes:

  • Teilen Sie uns am besten direkt die Höhe der Einkünfte bzw. Gewinne mit, welche Sie im Laufenden Jahr noch erwarten können. Wir benötigen diese Information für den Antrag.
  • Es ist selbstverständlich möglich, nach einem ersten Antrag im Laufe der kommenden Wochen oder Monaten weitere Anträge auf Anpassung zu stellen.
  • Wenn sich Ihre Situation wieder bessert, besteht grundsätzlich die Pflicht, das Finanzamt darüber zu informieren und die Vorauszahlungen dann wieder nach oben anpassen zu lassen.

Anpassung der Krankenkassenbeiträge

Wenn Sie als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert sind, besteht bei einem Gewinneinbruch (Link -> TK) die Möglichkeit, die Beiträge anpassen zu lassen.

Überlegen Sie auch, ob andere Versicherungen oder Altersvorsorgepläne kurzfristig bzw. temporär reduziert oder ausgesetzt werden können, falls notwendig.

Übrigens: Auch als Versicherter in der Künstlersozialkasse können Sie Ihre Beiträge unterjährig anpassen lassen. Das Formular für die sogenannte "Änderungsmitteilung" finden Sie hier.

Stundung und Vollstreckungsaufschub für Steuerforderungen

Das Bundesministerium der Finanzanzen hat mit dem Schreiben vom 19. März 2020 für unmittelbar und nicht unerheblich von der Coronakrise betroffene Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, bereits fällige Steuern zinslos zu stunden. Dies betrifft insbesondere folgende Steuern:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer

Die Lohnsteuer ist prinzipiell nicht stundungsfähig, bei der Gewerbesteuer liegt es in der Hand der jeweiligen Gemeinde.

Wir empfehlen ferner, die vereinnahmte Umsatzsteuer wirklich nur im absoluten Notfall zu stunden.

Im Übrigen sind die Finanzämter angehalten, für Betroffene der Coronakrise von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. Folglich kann gegebenenfalls also auch ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub gestellt werden.

Liquiditätsplan

Wenn Sie selbständig sind oder ein Unternehmen führen, erstellen Sie bitte unbedingt einen Liquiditätsplan und aktualisieren Sie ihn laufend. Mit dem Liquiditätsplan verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Situation und können daraus die erforderlichen Maßnahmen und Handlungsspielräume ableiten.

Unsere Empfehlungen und Mindestanforderungen:

  • Planen Sie die Liquidität sowohl auf betrieblicher, als auch auf privater Ebene.
  • Planungszeitraum mindestens bis Jahresende.
  • Nutzen Sie Ihre bisherigen Zahlen (betriebswirtschaftliche Auswertungen, letzte Gewinnermittlung) als Vorlage.
  • Je gründlicher desto besser, denken Sie also auch an einmalige Kosten wie z.B. Versicherungen, die nur jährlich gezahlt werden.

Kurzanleitung:

  1. Beginnen Sie beispielsweise mit dem 1. April 2020 und schätzen Sie Ihre an diesem Tag verfügbaren Finanzmittel ein (Startwert).
  2. Erfassen Sie für die kommenden Monate bis Jahresende die voraussichtlich zu erwartenden Einnahmen, aktualisieren Sie dies laufend.
  3. Erfassen Sie die monatlichen Fixkosten (Löhne, Miete, usw.)
  4. Erfassen Sie auftragsabhängigen, variablen kosten, aktualisieren Sie dies laufend.
  5. Monatliche Summe ziehen / Stand Finanzmittel monatlich fortschreiben.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. auch bei Haufe.

Entschädigung für Kinderbetreuung

Angestellte wie Selbständige können nach dem Infektionsschutzgesetz Entschädigungen erhalten, wenn sie durch den Ausfall der Kinderbetreuung diese selber übernehmen mussten und in der Folge einen Verdienstausfall erleiden. Weitere Infos (für Hamburg) gibt es hier.

Recherche-Tool für weitere Hilfen

Taxy.io hat ein Tool entwickelt, mit welchem gezielt die Suche nach möglichen Corona-Hilfemaßnahmen durchgeführt werden kann. Die Nutzung ist kostenfrei und sehr empfehlenswert - Link.

Soforthilfe & Notfallfonds

Schutzschirm Hamburg / Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ mit finanzieller Unterstützung des Bundes einen Zuschuss für betroffene Solo-Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe aus Hamburg. Die Förderbeträge liegen je nach Unternehmensgröße und Höhe des Liquiditätsengpass zwischen 2.500 Euro und 30.000 Euro. Die Beantragung der Förderung erfolgt vollständig digital über die Internetseite der IFB Hamburg. Die Antragsstellung ist ab Montag, den 30.03.2020 möglich.

Ausführliche Informationen gibt es hier.

WICHTIG 1: Laut dem Eckpunktepapier des BMWi handelt sich bei den Soforthilfen um "steuerbare Zuschüsse". Demnach sind die Gelder zwar umsatzsteuerfrei, stellen aber steuerpflichtige Einnahmen bezüglich der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und/oder Körperschaftsteuer dar.

WICHTIG 2: Zu Beginn des Antragsverfahrens waren noch viele Fragen offen. Die IFB aktualisierte aber zuletzt ein- oder zweimal täglich die FAQs, welche nunmehr kritische Fragen beantworten. Die FAQs finden sich ganz am Ende der Seite.

WICHTIG 3: Die IFB Hamburg hat kürzlich ein sogenannten Abhilfeverfahren ins Leben gerufen. Antragsteller, die bereits Zahlungen im Rahmen der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) erhalten haben, können nunmehr ihren Antrag nachträglich noch einmal anpassen, wenn das Zuschussvolumen noch nicht ausgeschöpft ist und ein Mehrbedarf besteht, oder wenn im ursprünglichen Antrag Fehler gemacht und Förderbeträge dem Grunde oder der Höhe nach zu Unrecht beantragt und ausgezahlt wurden.

Der Änderungsantrag kann bis 30. Juni 2020 online gestellt werden.

Soforthilfen anderer Bundesländer Auch anderer Bundesländer bitten Hilfsprogramme wie das HCS an. Eine Übersicht bietet diese Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Nothilfe der GVL GVL-Berechtigte können eine Nothilfe in Höhe von EUR 250,00 beantragen.

Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder Ebenso hat die GEMA ein Nothilfe-Programm ins Leben gerufen. Weitere Informationen gibt es hier.

Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung Die Deutsche Orchesterstiftung hat einen Nothilfefonds eingerichtet (Einmalzahlung bis EUR 500,00).

Weitere Handlungsmöglichkeiten

Kurzarbeitergeld Mit dem Kurzarbeitergeld wird bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht und Entlassungen können vermieden werden. Als Entgeltersatzleistung trägt die Agentur für Arbeit die Kosten (seit kurzem auch einschließlich der Sozialabgaben).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseiten der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Corona-Prämien für Arbeitnehmer In der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern "Corona-Prämien" bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00 steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Mehr dazu bei aktuell bei Haufe.

Arbeitslosengeld I und II Sofern Sie als Selbständiger oder Unternehmer freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen.

Notfalls kann auch ein Antrag auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") in Erwägung gezogen werden. Der Zugang zur Grundsicherung wurde im Rahmen der schnellen Corona-Gesetzgebung erleichtert. Hier geht es zu den FAQs der Bundesagentur für Arbeit.

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz Das Anwaltsblatt informiert in diesem Artikel darüber, inwiefern Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Fall einer vorgeschriebenen Quarantäne beantragt werden können.

KFW-Kredit Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt insbesondere als Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur Corona-Krise zinsgünstige Darlehen. Dieser Schritt will selbstverständlich wohl überlegt sein, denn ein Kredit muss natürlicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden.

Sichern Sie Schlüsselpositionen doppelt ab - auch privat

Auch der beste Schutz wird vielleicht nicht verhindern können, dass Personen und Mitarbeiter - oder auch Sie selber - zeitweise krankheitsbedingt ausfallen werden. Wir empfehlen daher, Schlüsselpositionen unbedingt und umgehend durch Vertreter abzusichern. Denken Sie dabei insbesondere an Folgendes:

  • Zugriffsrechte und Zugriffsmöglichkeiten (insb. Daten & Server, Bankkonto, wichtige Unterlagen, Adressbuch und Ansprechpartner)
  • Passwörter
  • Aufgabenlisten & Anleitung

Besonders wichtig: Testen Sie die Prozesse, lassen Sie den oder die Vertreter die Aufgaben einmal durchspielen. Im Rahmen unserer Vorbereitungen in der Kanzlei konnten wir dadurch Lücken aufdecken - und schließen.

Wir empfehlen ferner, auch für den privaten Bereich sicherzustellen, dass wichtige Unterlagen, Informationen und Kontaktdaten jederzeit griffbereit und verfügbar sind. Stellen Sie beispielsweise eine Notfallmappe zusammen, welche Sie in Kopie im engen Verwandten- und Bekanntenkreis verteilen.

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Bleiben Sie Gesund!

Ihr Team von franzen | hofmann Rechtsanwalt & Steuerberater PartGmbB